Im Luftrecht nichts Neues - oder doch ??



Seit der kommentierten Ausgabe des österreichischen Luftfahrtgesetzes durch Wiesenwasser / Halbmayer im Jahre 1972 wurde keine (wesentliche) Veröffentlichung in diesem Fachgebiet durchgeführt.
In diesem Sommer hat aber ein richtiges Wettrennen um die Gunst der Luftrechtinteressierten stattgefunden.
Auf dem Sektor herkömmliche Medien (Papier) wurden gleich zwei Veröffentlichungen gemacht:

Der Verlag Österreich
der Österreichischen Staatsdruckerei
im Juli 1998:
Luftfahrtrecht
Dr. Schäfer
öS 998.-
gebunden, 854 Seiten
Der Verlag ORAC
im August 1998:
Österreichisches Luftrecht I und II
Dr. Herwig Bauer
Dr. Kurt Lichtl
Loseblattsammlung

Im Bereich neuer Medien (Internet und CDs) kann man zum einen eine Sammlung des geltenden Bundesrechtes auf CD nennen (Verlag Österreich), zum anderen natürlich das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS im Internet).
Auf der CD mit dem gesamten geltende Bundesrecht (Stand 12/97) ist eine gute Strukturierung angeboten, die es erlaubt, das Thema Luftrecht (oder auch andere Fachbereiche) gut abzugrenzen

Strukturierung auf der CD

Beispielhafter Text aus der CD

Aufsicht

§ 4. (1) Der Österreichische Aero Club unterliegt bei der Besorgung der gemäß § 1 übertragenen Angelegenheiten der Aufsicht des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Dieser kann die Austro Control GmbH zur Unterstützung bei der Ausübung der Aufsicht heranziehen.

(2) In den auf Grund dieser Verordnung übertragenen Angelegenheiten kann in begründeten Fällen eine Beschwerde an das Präsidium des Österreichischen Aero Clubs erhoben werden. Dieses hat innerhalb von sechs Wochen die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des behaupteten Mißstandes zu setzen.

(3) Wenn eine Beschwerde gemäß Abs. 2 ohne Erfolg geblieben ist, kann eine Aufsichtsbeschwerde an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr erhoben werden.

Schwachstellen der Produkte:

Sowohl die CD Bundesrecht als auch das "RIS im Internet" wird mit Daten aus dem "alten" RIS gespeist, und die sind nun mal leider: NUR TEXT
Daher trifft man zum einen des öfter den Hinweis: Abbildung nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form verwiesen.
Dasselbe gilt auch für Tabellen. Tabellen mit Formatierung durch Leerzeichen ist für die Weiterverarbeitung nicht wirklich verwendbar.

Das Problem bei den Printmedien:
Die Suche nach Begriffen ist auf den mehr oder weniger gut gepflegten Index (Stichwortverzeichnis) angewiesen. Diese Probleme der Aktualität der Strukturierung, von Inhaltsverzeichnissen oder gar Wortindexen sind mit herkömmlichen Printmedien nicht wirklich lösbar. Die Loseblattsammlung stellt hier ein zwar aufwendiges, aber immerhin zielführendes Verfahren dar. Luftfahrer haben hier aber bereits eine erhöhte Schmerzschwelle durch die wöchentlichen Updates der Jeppeson Loseblattsammlung (Anflugkarten) und den Umgang mit Maintenance Manuals, die üblicherweise auch als Loseblattsammlungen ausgeführt sind.
Die Printmedien sind zudem in schwarzweiß Druck gehalten, was bei Abbildungen durchaus zu Mißverständnissen führen kann.

Moderne Online-Datenbanken können einen großen Teil dieser Unzulänglichkeit ausschließen. Eine Übersicht der frei zugänglichen Rechts-Datenbanken finden Sie im Anhang.

Aus dem Bereich der Elektronischen Online Rechtsdatenbanken gibt es über ein interessantes EUREKA Projekt zu berichten. Die LIS Luftfahrt Informatik Service oeg hat gerade zur rechten Zeit mit dem EUREKA Projekt frischen Wind in die Luftrechts-Szene gebracht.


Ziel des Projektes ist es, eine Rechtsdatenbank aufzubauen, die bekannte Unzulänglichkeiten der existierenden Online-Datenbanken beseitigt und darüber hinaus neue Techniken und Vorteile einbringt.

In der ersten Stufe wurde bereits realisiert:

In der 2.Stufe erfolgt gerade eine Erweiterung der Suchmethodik durch den Einsatz von linguistischen Methoden; z. B.:

In der 3. Stufe geht es um Verrechnung via Cyber-Cash oder SET (secure electronic transfer), um die Erstellung von Themen-CDs aus der Datenbank und um die Treffermarkierung in Bildern.

Derzeit sind folgende Bundesnormen beispielhaft in die Datenbank importiert worden.

Benennung der Norm

Inhalt

Anzahl §§/Anlagen

1. Luftverkehrsregeln 1967

(Tabellen und Bilder)

88

2. Luftfahrtgesetz

 

252

3. Zivilflugplatz-Verordnung

(Farbbilder)

122

4. Eisenbahnenteignungsgesetz

(keine fachliche Nähe zur Luftfahrt)

53

5. Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club

13

6. Luftverkehr, dt. Reichsgesetz

(Gültigkeit, bzw. ersetzt durch)

123

7. Zivilluftfahrtpersonalverordnung

 

170

8. Zivilluftfahrzeug- und Luftgerät Verordnung 1983

69

9. Zivilluftfahrzeug- und Luftgerät Verordnung 1985

70

Bei entsprechender Unterstützung aus "Fliegerkreisen" könnten zusätzlich zu Gesetzestexten auch Verfahrensrichtlinien der JAA veröffentlicht, soweit keine Schutzrechte verletzt werden.
Darüber hinaus kann diese Datenbank als Informationsquelle (Clipboard) für ALLE aktuellen Meldungen (auch außerhalb von Gesetzestexten) dienen.

JAA-Richtlinien
Unfallberichte der Austro-Control
Nachrichtenblatt für den Luftfahrer
usw. usf.

Diese Datenbank könnte letztendlich dazu führen, daß die beteiligten (bzw. unbeteiligten) Ämter, Behörden und Vereine an EINEM Strang ziehen und nicht gegeneinander arbeiten, wie dies an der Veröffentlichung von zwei Printmedien zum gleichen Zeitpunkt (bei nur geringen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten) demonstriert wurde.
Zur Absicherung der inhaltlichen Vervollständigung des Prototypen wird versucht, eine der beteiligten Universitätsinstitute oder einen kommerziellen Anbieter dafür zu interessieren. Eine Beteiligung des Verkehrsministeriums, der Austro Control, des Aero Clubs oder eine der Fluggesellschaften wäre hier durchaus denkbar.

Die Projektteilnehmer des EUREKA -Projektes sind derzeit:

LIS Luftfahrt Informatik Service Reinisch oeg

Inhalt, Internetlösung und Projektleitung

ABC System GmbH Bad Camberg

Linguistik und Thesauruskomponenten
(Lexikon CIS, Uni München)

Tellux Karlsruhe

Internet-Shop und Kreditkartenabrechnung

CCS Zürich

Treffermarkierung in TIFFs und PNGs

KnowledgeView London

CD-Produktion

Autodata Brüssel

EUDOR-Koppelung und SGML Beratung

Österreichische Staatsdruckerei

BGBl-Koppelung und Beratung

Weitere Partner sind herzlich willkommen.

Online - Datenbanken im Internet:


Wenn Sie Fragen zum EUREKA-Projekt oder zu den geplanten Projektkomponenten haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Franz Reinisch
allgem. beeideter
gerichtlicher Sachverständiger

LIS Luftfahrt Informatik Service Reinisch oeg
7441 Steinbach 49
Telefon: 02616 4102
Fax: 02616 4103
http://
www.lis-oeg.com
eMail: reinisch@lis-oeg.com